Hund im Auto - Wann darf ich die Scheibe einschlagen?

Immer wieder hört man von geretteten Hunden aus überhitzten Autos. Doch die Unsicherheit ist bei vielen groß. Wie verhalte ich mich richtig? Wann darf ich eine Scheibe einschlagen, um ein Lebewesen zu retten? Droht mir eine Strafe und muss ich für den Sachschaden am Auto aufkommen? Rechtsanwältin Simone Braun klärt Dich auf.
Simone Braun, 25.07.2019
Lesezeit: 3 Minuten
Wann darf ich eine Scheibe einschlagen?

Unter gewissen Voraussetzungen darf man ein Lebewesen aus einem überhitzten Fahrzeug retten. Das Strafgesetzbuch (§ 34 StGB) regelt hierzu, dass man grundsätzlich eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abwehren darf. Das gilt auch für Tiere!  Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit dem Notstandsparagrafen § 228 regelt hierzu: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].

WICHTIG!

Das Einschlagen des Fensters muss angemessen sein! Das heißt, nur wenn sich der Zustand des Hundes dramatisch verschlechert oder das Tier sogar das Bewusstsein verliert, liegt ein echter Notfall vor. Diesen solltest Du durch Zeugen, Fotos oder Video beweisen können.

Warum ist das so? Der rechtliche Hintergrund

Wenn Du eine Scheibe einschlägst, ist das zunächst einmal eine Sachbeschädigung. Es kann Dir daher passieren, dass Dir vom Fahrzeughalter später eine Strafanzeige ins Haus flattert. Allerdings hast Du ja nicht mutwillig das Fahrzeug beschädigt, sondern die Sachbeschädigung diente ausschließlich der Lebensrettung. In diesem Fällen gibt es in Deutschland Gesetze, die eine Sachbeschädigung rechtfertigen.

So regelt das Strafgesetzbuch in § 34 Rechtfertigender Notstand:

1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 228:

1Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.2Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Im Ergebnis bedeuten die Gesetze, dass die grundsätzliche Sachbeschädigung aufgrund eines entschuldigenden Notstands straffrei bleiben kann und Du auch für keine Reparaturkosten aufkommen musst. Ob ein solcher entschuldigender Notstand vorlag, entscheidet im Streitfall nach Prüfung des Einzelfalls das Gericht.  

Wie sollst Du Dich also verhalten, wenn ein Tier in Gefahr ist:

  • Versuche, den Tierhalter zu finden. Frage in umliegenden Geschäften nach und/oder klingele an dem Haus, vor dem das Fahrzeug steht. Das Ausmaß Deiner Bemühungen, den Tieralter ausfindig zu machen, hängt vom Einzelfall und dem Gesundheitszustand des Hundes ab.
  • Wenn Du den Halter nicht ausfindig machen kannst, benachrichtige die Polizei oder Feuerwehr.
  • Nur wenn sich der Zustand des Tieres so kritisch ist, dass das Eintreffen der Rettungskräfte nicht mehr abgewartet werden kann, darf man die Scheibe einschlagen.
  • Mache Fotos und suche Dir vor dem Einschlagen der Scheibe Zeugen und halte deren Personalien fest.
  • Das überhitzte Tier braucht nach der Befreiung Wasser. Wenn das Tier bewusstlos ist, benachrichtige die Tierrettung.
  • Halten das Tier in Seitenlage und kühle, wenn möglich, den Körper, angefangen bei den Beinen, z.B. mit nassen Handtüchern, bis Hilfe eintrifft.

 

Wichtige Anlaufstellen zur Tierrettung sind:

  • Feuerwehr und Polizei (in akuten Notfällen) – Nummer 112
  • Tierarzt oder tierärztlicher Notdienst (bei kranken oder verletzten Tieren)
  • Tierheim oder Tierschutzvereine (bei entlaufenen, vermissten oder gefährdeten Tieren)
  • Veterinäramt (bei misshandelten oder schlecht gehaltenen Tieren)

Warum ist es eigentlich so gefährlich, seinen Hund im Auto zu belassen? Wie schnell heizt sich ein Auto auf? Ab wann besteht Lebensgefahr? Antworten auf diese und mehr Fragen findest Du in unserem Artikel Todesfalle Auto - Lass Deinen Hund nie allein zurück!

Simone von vawidoo

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