Zuchtverbot für Mops & Co.
Ab sofort ist das Züchten von zu kurzschnäuzigen Hunden verboten! Das hat die niederländische Regierung nunmehr per Gesetz entschieden. Ziel dieses Verbotes ist es, Qualzuchten zu verhindern. Kein Hund soll mehr an Atemproblemen oder anderen damit einhergehenden Erkrankungen leiden.
Von nun an dürfen Hunde mit einer Schnauze, die kleiner als 1/3 des Kopfes ausmacht, nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Die Zuchteignung des Hundes wird mit Hilfe eines Ampelsystems bestimmt. Alle Hunde, mit einer Fanglänge < 1/3 des Schädels fallen unter „rot“ und sind somit ohne Ausnahme für die Zucht verboten. Sogenannte „orange“ Hunde, mit einer Fanglänge zwischen 1/3 und 1/2 des Kopfes unterliegen einer Übergangsregelung. Sie dürfen nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie alle anderen Zuchtkriterien erfüllen. Hunde, deren Schnauze mehr als die Hälfte des Schädels ausmacht, sind „grüne“ Hunde und so weiterhin zur Zucht zugelassen.
Von diesem Gesetz betroffene Rassen sind:
- Affenpinscher
- Boston Terrier
- Pomeranian
- Englische Bulldogge
- Französische Bulldogge
- Belgischer Griffon
- Brüssler Griffon
- Japan Chin
- Mops
- Pekingese
- Brabanter Griffon
- Shih Tzu
- Bordeaux Dogge
- Boxer
- Bullmastiff
- Cavalier King Charles Spaniel
- Chihuahua
- Lhasa Apso
- Mastiff
- Mastino Napolitano
- Staffordshire Bull Terrier
- Yorkshire Terrier
Laut einer Bekanntgabe des Ministeriums LNV (Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität) soll ab sofort damit begonnen werden, anhand von Kontrollen dieses Gesetz durchzusetzen.
Der niederländische Verband der Mopszüchter Commedia geht mit einem guten Beispiel voran und hat bereits die Einstellung der Zucht verkündet.
Es ist zu wünschen, dass deutsche Züchter dem Vorbild der Niederlande folgen. Notfalls muß auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz her.