Einreisebestimmungen für die Reise mit Hund
Wir bedanken uns bei der Tierärztin Izabela Winkler vom AniCura Kleintiermedizinischen Zentrum I Hüttig für die Zusammenstellung der Einreisebestimmungen für die Reise mit dem Hund ins europäische Ausland und in die USA.
Wichtig ist für z.B. Mehrhundehalter, mit wie vielen Hunden man in ein Land einreisen darf. So gilt beispielsweise für Österreich und Italien für die private Reise eine Beschränkung auf 5 Hunde pro Person.
Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit können wir leider keine Haftung übernehmen. Im Zweifelsfall erkundige Dich bitte auf der Website der jeweiligen Botschaft.
Einreisebestimmungen der einzelnen europäischen Länder (alphabetisch)
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mindestens 1 Monat und höchstens 1 Jahr (Hund) bzw. vor 6 Monaten (Katze) durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage, ist erforderlich.
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark von Hunden der Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.
[Anmerkung vawidoo:] Die Zucht, Haltung und Einfuhr von Hunden der Rassen Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaninac ist verboten. Laut dem Dänischen Außenministerium „gilt jedoch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.", so Tasso.
Kampfhunden wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. Einfuhr im Ausland erworbener Tiere Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris erforderlich.
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein. Großbritannien: Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA- Staaten gewesen ist. Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros.
Die Einreisebestimmungen wurden in den vergangenen Jahren gelockert.
- Der Hund muss mit einem Mikrochip oder Tätowierung (nur, wenn sie vor dem 03.07.2011 gestochen wurde und noch gut lesbar ist) mit Identifikationsnummer versehen sein.
- Mindestens 21 Tage vor dem Reiseantritt muss der Hund eine Tollwutimpfung erhalten haben. Zum Zeitpunkt der Erstimpfung muss der Hund mindestens 12 Wochen alt sein und die Impfung muss von einem Tierarzt verabreicht worden sein.
- Der von einem Tierarzt ausgestellte EU-Heimtierausweis muss unbedingt mitgenommen werden.
- Außerdem muss eine durch einen Tierarzt dokumentierte Bandwurmbehandlung 1-5 Tage (24-120) Stunden vor der geplanten Ankunftszeit in England durchgeführt worden sein.
Detaillierte Informationen haben wir Dir in einem separaten Artikel zusammengestellt.
[Ergänzung vawidoo] Laut irischen Behörden gelten folgende Regeln:
Wenn Du nach Irland umziehst oder in Irland Urlaub machst und Deinen Hund in Irland nicht verkaufst oder verschenkst, kannst Du Deinen Hund (oder Katze) mitbringen. Seit dem 28. Dezember 2014 gelten die Regeln des Pet Passport (No. 2) Regulations.
Haustiere aus der EU
Die Mitnahme des EU-Heimtierausweises ist Pflicht, wie in der gesamten EU.
Der Pass bestätigt dass:
- Das Haustier aus einem berechtigen Land (siehe unten) kommt
- Dein Hund einen implantierten Microchip hat
- Dein Hund mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise gegen Tollwut geimpft wurde
- Hunde aus Europa (ausser aus Großbritannien, Finnland oder Malta) mindestens zwischen 24 und 120 Stunden gegen Bandwürmer geimpft wurden. Diese Angaben werden in den Ausweis eingetragen. Eine Zeckenimpfung ist keine Pflicht, wird aber zusammen mit der Bandwurmimpfung empfohlen.
Achtung Mehrhundehalter
Solltest Du mehr als 5 Hunde mitbringen, benötigst Du einen Nachweis ( sog. veterinary health certificate), dass die Hunde innerhalb von 48 Stunden nach Abfahrt von einem Tierarzt untersucht wurden. Das gilt nicht, wenn die Hunde zu einem Wettkampf oder einem sonstigen Sportevent eingeführt wurden.
Einreiseregularien
Die Fluggesellschaft oder der Fährenbetreiber muss das Department of Agriculture, Food and the Marine (DAFM) mindestens 24 Stunden von Ankunft über die Ankunft Deines Hundes informieren. Sie senden dabei eine E-Mail an petmove@agriculture.gov.ie.
Achtung bei Rundreisen
Solltest Du nicht direkt aus Deutschland anreisen wollen, sondern aus einem anderen Land als einem der Länder in der unten stehenden Tabelle einreisen, gelten folgende Regeln:
EU Mitgliedsland | Monaco |
Andorra | Norwegen |
Gibraltar | San Marino |
Grönland und Färöer Inseln | Schweiz |
Island | Vatikanstadt |
Liechtenstein |
Du musst Deinen Hund mittels der advance notice form (Microsoft Word Datei) selbst anmelden und per E-Mail an petmove@agriculture.gov.ie senden.
Beachte: Die Einreise aus einem anderen Land als in der o.g. Tabelle ist nur über den Dublin Airport möglich!
Folgende Hunderassen (und deren Mischlinge) dürfen nicht einreisen:
- American Pit Bull Terrier
- English Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Bull Mastiff
- Dobermann Pinscher
- Deutscher Schäferhund (Alsatian)
- Rhodesian Ridgeback
- Rottweiler
- Japanese Akita
- Japanese Tosa
- Bandog
Auf dieser Seite (FAQ, englisch) des DAFM werden zusätzliche Fragen beantwortet.
Adresse des DAFM
Department of Agriculture, Food and the Marine
Agriculture House
Kildare Street
Dublin 2
Ireland
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis (EU- Heimtierausweis). Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Aktive Tollwutschutzimpfung muss nachweisbar sein.
Dein Hund muss als Markierung eine
- gut sichtbare Tätowierung oder
- Mikrochip unter der Haut
haben. (Tätowierung ist nur erlaubt, wenn Dein Hund vor dem 3. Juli 2011 registriert wurde)
Gut für uns Hundebesitzer: Jede Gemeinde in Italien muss gesetzlich pro Urlaubssaison einen Hundestrand bestimmen.
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Eine Tollwutimpfung sollte vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire-Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der lmpfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 1 0 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein.
Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multi-locularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein ( oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).
Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein.
Leptospirose- und Staupeimpfung müssen bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurückliegen. ldentifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden. Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA- Staaten gehalten wurde.
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Staffordshire-Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten. Aktuelle Informationen erhält man hier.
Internationaler lmpfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Nach der Impfung sollten mindestens 30 Tage aber höchstens 12 Monate vergangen sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen
Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.
Tierärztliches lmpf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg über 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Gesundheitsbescheinigung: siehe Norwegen Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden. Tollwut: Die Impfung darf bei Einreise nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Tollwutimpfungen vor einem Alter von 3 Monaten sind nicht gültig.
Leptospirose: Gültigkeitsdauer siehe Tollwutimpfung.
Staupe: Impfung darf nicht länger als 2 Jahre und 45 Tage zurückliegen. Weitere Bestimmungen (Titer etc.): siehe Norwegen Zugelassene Labors: siehe Großbritannien Verbotene Rassen: nicht aufgeführt
Aktuelle Informationen gibt es hier oder unter Tel.: 0046/(0)36/15 61 00
Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein, gültig nach Herstellerangaben (in der Regel heute 3 Jahre). Mikrochip erforderlich, gültiger Heimtierpass muss mitgeführt werden, Import von coupierten Tieren verboten. Bitte beachten: Auch bei der Durchreise müssen alle Vorgaben erfüllt sein. Genaue Details findest Du auf dem Portal der Schweizer Regierung.
(Vielen Dank an Hinweise von Frau Dr. Zulauf von der Schweizer Kleintierpraxis myvets.ch)
Internationaler lmpfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und Tollwutimpf-bescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.
Internationaler lmpfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. Für Tiere unter 3 Monaten keine Impfpflicht. Tollwutimpfung vor mindestens 4 Wochen, aber nicht länger als vor 1 Jahr.
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein. Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen – für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen lmpfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wachen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.