Todesfalle Auto – Lass Deinen Hund nie allein zurück!
Man muss sich manchmal wirklich die Frage stellen: Fehlt es am gesunden Menschenverstand, fehlt es an Empathie für ein Lebewesen oder ist es einfach nur Ignoranz und Dummheit? Wir können es uns nicht erklären.
Wir können nur an Euch Hundehalter appellieren: Lasst Eure Hunde (und Kinder!) bei sommerlichen Temperaturen NIE im Auto allein, auch nicht „kurz“!
Worauf musst Du achten, wenn Dein Hund allein im Auto bleiben soll?
Den Hund bei schönem Wetter eingepackt und „kurz etwas erledigen“ gehen, das kennt jeder. Doch hier ist große Vorsicht geboten, denn schon bei Außentemperaturen von 20 Grad wird das Fahrzeug zu einem Backofen. Das Fahrzeuginnere kann sich dabei in wenigen Minuten bereits auf 70 Grad (!) erhöhen. Das bedeutet akute Lebensgefahr für Deinen Hund! Bei höheren Außentemperaturen ist die Gefahr natürlich noch viel größer. Wie schnell trifft man unterwegs jemanden und quatscht „nur kurz“ oder steht an der Kasse doch länger als gedacht. Auch wenn Du das Fahrzeug in den Schatten gestellt hast, denke immer daran, die Sonne wandert. Übrigens, auch im Schatten kann sich je nach Außentemperatur die Innentemperatur im Fahrzeug erhöhen. Ein leicht geöffnetes Fenster ist dabei keinesfalls ausreichend.
Welche Folgen hat es für Deinen Hund, wenn er allein im Auto zurückbleibt?
Was es bedeutet, in einem Backofen zu sitzen, können sich – zumindest - Saunagänger sehr gut vorstellen. Man fängt an zu schwitzen, der Puls/Blutdruck steigt an, das Atmen fällt immer schwerer. Könnte man jetzt nicht die Sauna verlassen, würde man langsam Panik bekommen. Der Puls würde noch mehr ansteigen. Der zusätzliche Wasserverlust würde letztendlich dazu führen, dass man bewusstlos wird. Und genau so ergeht es Deinem Hund in einem überhitzten Auto. Nur, dass er das aufgeheizte Auto nicht selbständig verlassen kann!
Konkret heißt das für Deinen Hund:
Da er nur über Schweißdrüsen an Nase und Pfoten verfügt, reicht das für eine Regulierung des Wärmehaushaltes nicht aus. Aus diesem Grund hecheln Hunde, denn durch das Verdunsten des Speichels und der Sekrete der Maulschleimhäute und der Nase geben Hunde die Wärme nach außen ab. Wird der dadurch entstehende Flüssigkeitsverlust nicht gleich wieder ausgeglichen, kann die Wärme nicht mehr nach außen abgegeben werden. Der Regulierungsmechanismus versagt. Der Körper überhitzt. Die Folge hieraus: Dein Hund kann das Bewusstsein verlieren und schwebt in akuter Lebensgefahr!
Mit welchen Rechtsfolgen muss ich rechnen, wenn ich meinen Hund im Auto lasse?
Die Rechtsfolgen der Tierquälerei sind im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Danach kommt sowohl eine Straftat (§ 17 TierSchG) als auch eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 TierSchG) in Betracht.
Nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) macht sich derjenige strafbar, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder der einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Lässt Du folglich Deinen Hund im Auto und er erleidet aufgrund hoher Temperaturen erhebliche Schmerzen oder stirbt er sogar, droht Dir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Gemäß § 20 TierSchG kann Dir sogar ein Verbot der Hundehaltung ausgesprochen werden, zeitlich befristet oder für immer.
Wird der Hund jedoch nicht vorsätzlich, sondern aus „Gedankenlosigkeit, Unwissenheit oder Unterschätzung der Sonneneinstrahlung“ im Auto zurückgelassen und kann der Hund noch rechtzeitig gerettet werden, muss in solchen Fällen gemäß § 18 TierSchG als Ordnungswidrigkeit zumeist nur mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro gerechnet werden.
Die Einstufung der Tierquälerei in Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Aufgrund der steigenden medialen Aufmerksamkeit, die dieses Thema mittlerweile bekommt, sollte die Gefahr jedoch hinlänglich bekannt sein, so dass „Unwissenheit“ wohl nicht mehr als Entschuldigung herangezogen werden dürfte.
Ein Polizeieinsatz ist für den Halter nicht umsonst …
Muss ein Tier von der Polizei aus einem überhitzten Auto gerettet werden, können die dadurch entstandenen Kosten dem Hundebesitzer auferlegt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A 10619/05).
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Hund eingeschlossen in einem überhitzten Auto vorfinde? Darf ich einfach die Scheibe einschlagen oder muss ich die Polizei rufen? Was, wenn der Hund in akuter Lebensgefahr ist? Antworten auf diese und weitere Fragen findest Du in unserem Artikel Hund im Auto - Wann darf ich die Scheibe einschlagen?