Hundehaftpflicht - warum sie unentbehrlich ist

Jeder Hundebesitzer sollte eine Hundehaftpflichtversicherung haben, denn die schwerwiegendsten Risiken können bereits ab ca. 35€ pro Jahr recht gut versichert werden. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Simone Braun.
Simone Braun, 30.12.2018
Lesezeit: 5 Minuten
Eine Hundehaftpflicht kann existenzbedrohende Schäden abwenden

Warum eine Hundehaftpflicht?

Egal ob groß oder klein, alt oder jung, Rassehund oder Mischling, wohlerzogen oder gar aggressiv. Jeder Hund sollte haftpflichtversichert sein und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Bundesland dies gesetzlich verpflichtend macht oder nicht.

Denn, verursacht Dein Hund einen Schaden, haftest Du als Halter mit Deinem ganzen Privatvermögen. In Deutschland gilt die sog. „Gefährdungshaftung“. Diese „Gefährdungshaftung“ ist in § 833 BGB geregelt.

§ 833 Haftung des Tierhalters

[1]Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

[2]Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Auch wenn Du Dir es nicht vorstellten kannst, dass dein Hund jemandem einen Schaden zufügt, so kann dies schneller passieren, als Dir lieb ist. Und dabei muss dein Hund nicht mal selbst aktiv geworden sein. Es reicht ja schon, wenn ein Fahrradfahrer vor Deinem Hund erschrickt, dabei vom Fahrrad fällt und sich verletzt. Oder dein Hund erbricht sich und das ausgerechnet auf dem teuren Perserteppich Deiner Freunde, der dann gereinigt werden muss.

Laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft werden jedes Jahr ca. 100.000 Schäden, die durch einen Hund oder aufgrund eines Hundes verursacht wurden, reguliert. Die Versicherer zahlen so jedes Jahr für die Personen- und Sachschäden etwa € 80 Mio.

Die Reinigungskosten für den Perserteppich oder aber Kosten für eine zerrissene Hose durch den Biss Deines Hundes kannst Du vielleicht noch selbst finanziell aufbringen. Was ist aber, wenn dein Hund auf die Straße rennt, weil er z.B. einer Katze hinterher hechtet, und es dabei zu einem schweren Verkehrsunfall mit Sach- oder sogar Personenschäden kommt? Dann gehen die Kosten schnell ist die Tausende. Dieses Risiko, aber auch viele andere können mit dem Abschluss der richtigen Hundehaftpflichtversicherung abgewendet werden.

Eine Hundehaftpflichtversicherung leistet dabei nicht nur Schadensersatz, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ab.

Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt dabei nicht nur für den jeweiligen Hundehalter, sondern auch für dessen Familienangehörige.

Was ist eigentlich eine Haftpflichtversicherung für Hunde?

Eine Hundehaftpflichtversicherung erstattet die Schäden, die durch Deinen Hund verursacht wurden. Diese können sein:

  1. Sachschaden: z.B. beschädigte Kleidung, Möbelstücke etc.
  2. Personenschaden: z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld
  3. Vermögensschaden: z.B. Tierarztkosten, Verdienstausfall

Werden von Dritten hingegen unberechtigte Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so wehrt die Hundehaftpflichtversicherung diese ab, notfalls auch vor Gericht.

Welche Zusatzleistungen der Hundehaftpflichtversicherung sind sinnvoll?

Neben dem Grundschutz, den die Hundehaftpflichtversicherung bietet, gibt es noch weitere Zusatzleistungen, die mit eingeschlossen werden können und je nach dem auch sehr sinnvoll sein können. Zu den weiteren Zusatzleistungen der Hundehaftpflichtversicherungen, die typischerweise von den Versicherungen angeboten werden, gehören:

Schäden an Mietsachen sind nicht generell von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Wohnst Du zur Miete, solltest Du bei der Wahl der Versicherung darauf achten, dass Schäden an beweglichen, also auch an unbeweglichen Mietobjekten mitversichert sind. Ansonsten sind unangenehme und kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter beim Auszug vorprogrammiert, wenn dein Hund den Teppichboden verunreinigt oder beispielsweise Türen oder den Parkettboden zerkratzt hat.

Schäden an Mietsachen sind nicht generell von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Wohnst Du zur Miete, solltest Du bei der Wahl der Versicherung darauf achten, dass Schäden an beweglichen, also auch an unbeweglichen Mietobjekten mitversichert sind. Ansonsten sind unangenehme und kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter beim Auszug vorprogrammiert, wenn dein Hund den Teppichboden verunreinigt oder beispielsweise Türen oder den Parkettboden zerkratzt hat.

Die Deckungssummen der Hundehaftpflichtversicherer beginnen im günstigsten Tarif oftmals schon bei € 1 Mio. Das mag in vielen Fällen ausreichen. Kommt es aber z.B. bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden, kann sich der Schaden schnell einen höheren Millionenbetrag ausmachen. Es ist daher ratsam, an dieser Stelle nicht zu sparen, und eine Deckungssumme von mind. € 5 Mio. zu vereinbaren.

Achte unbedingt darauf, dass Deine Hundehaftpflichtversicherung keinen Leistungsausschluss vorsieht, wenn dein Hund vorschriftswidrig nicht angeleint war und/oder keinen Maulkorb getragen hat.

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn ein Schaden verursacht wird, während der Hund nicht vom Halter, sondern von einem Dritten beaufsichtigt wurde.

Welpen sind nicht immer automatisch mitversichert. Sofern eine Wurfplanung besteht, sollte man eine Versicherung wählen, die die Mitversicherung der Welpen einschließt. Aber Achtung: nach 12 Monaten endet die Versicherung der Welpen. Die Junghunde sollten dann eigenständig versichert werden.

Da der Halter des Rüden den Schaden ersetzen muss, der aufgrund des ungewollten Deckaktes durch Tierarztkosten (auch bei Schwangerschaftsabbruch)  und die Kosten für die Aufzucht der Welpen entstanden ist, ist der Abschluss dieser Zusatzleistung für Halter von Rüden empfehlenswert.

Wirst Du oder Dein Hund durch den Hund eines nicht haftpflichtversicherten Hundehalters geschädigt und kann dieser aus finanziellen Gründen Deinen erlittenen  Schaden nicht oder nicht vollständig ersetzen, so übernimmt dies Deine eigene Haftpflichtversicherung und ersetzt Dir den durch den Hund eines anderen entstandenen Schaden.

UNSERE EMPFEHLUNG:

Um die größten Risiken abzusichern empfehlen wir Dir, folgende Leistungen abzudecken:

Mietsachschäden, Fremdhüterrisiko, ungewollter Deckakt, Ausschluss von Leinen-/Maulkorbzwang, Deckungssumme mind. € 3 Mio., besser € 5 Mio. Auslandsschutz inkl. Mietsachschäden in der Unterkunft, Welpen bis 1 Jahr

Welche Schäden (Leistungsumfang) von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt sind und auch bis zu welcher Höhe (Deckungssumme) hängt von der jeweiligen Versicherung und dem jeweiligen Tarif ab.

Tipp: Welche Versicherung für Dich am besten geeignet ist, kannst Du im Hundehaftpflicht - Vergleichsrechner von Check 24 ganz leicht errechnen lassen.

Welche Schäden sind von der Hundehaftpflichtversicherung nicht abgedeckt?

Zunächst sind Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, nicht vom Versicherungsumfang mit umfasst. Anders ist es vereinzelt bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Hier leisten die Versicherungen zum Teil ohne eine weitere Prüfung.

Ebenso wenig kommt die Hundehaftpflichtversicherung für Schäden auf, die man durch den eigenen Hund selbst erlitten hat.

Außerdem gelten die Hundehaftpflichtversicherungen ausschließlich für die Haltung des Hundes im Privatbereich. Sollte dein Hund zu gewerblichen oder betrieblichen Zwecken eingesetzt werden, gilt hier die private Hundehaftpflichtversicherung nicht. In diesen Fällen musst du Dich um eine spezielle Versicherung bemühen.

Unwahre Angaben bei Vertragsabschluß können dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt. Überprüfe auf jeden Fall, ob die Rasse Deines Hundes von der gewünschten Versicherung akzeptiert wird.

Im Detail:

Eigenschäden sind vom Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Eigenschäden sind Schäden, die dem Versicherten Hundehalter selbst entstehen. D.h. wenn dein Hund Deinen Schuh zerbeißt, oder die Gardine von der Vorhangstange herunterreißt, werden diese Schäden von Deiner Hundehaftpflichtversicherung nicht ersetzt.

Für Hunde, die von ihren Haltern gewerblich als Nutztier gehalten werden, wie etwa der Hütehund eines Schäfers, der Jagdhund eines Försters oder aber der Wachhund eines Sicherheitsdienstes, bedarf es einer betrieblichen Hundehaftpflichtversicherung. Es gelten hier nämlich andere Bestimmungen als im privaten Bereich.

Bei Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung sind unbedingt wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Stellt die Haftpflichtversicherung zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass die Hunderasse nicht korrekt angegeben wurde oder aber mehr Hunde gehalten werden, als angegeben wurde, kann dies zu einem sofortigen Ausschluss der Versicherung führen. Im Haftungsfall bedeutet dies, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst, sprich ihn aus der eigenen Tasche bezahlen musst.

Viele Hundehaftpflichtversicherungen lehnen Listenhunde (umgangssprachlich: Kampfhunde) ab oder versichern sie zu anderen (teureren) Tarifen. Das es in Deutschland keine einheitliche Rasseliste derjenigen Rassen gibt, die als Listenhunde eingestuft werden, ist es unbedingt empfehlenswert, sich vor Abschluss einer Hundehaftpflicht bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob der eigene Hund als Listenhund eingestuft wird. Bei Falschangabe kann dies zu einem Ausschluss aus der Hundehaftpflichtversicherung führen (s. Punkt „Falschangaben bei Vertragsschluss").

Hundehaftpflicht = Pflichtversicherung?

Eine bundesweite Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gibt es nicht. Allerdings gibt es einige Bundesländer, die eine entsprechende Pflicht gesetzlich verankert haben.

Aktuell schreiben folgende 6 Bundesländer eine Hundehaftpflichtversicherung vor; Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein

 

Alle anderen Bundesländer regeln die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in den jeweils gültigen Hundeverordgesetzen geregelt. Wir möchten Dir hier eine genaue Darstellung der Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern geben:

 

Bundesland Vorschrift Generelle Pflicht
Baden-Württemberg Versicherungspflicht für Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Hunde. Ergänzende Regelungen wie Maulkorb u.a. - je nach Gemeinde
Bayern Versicherungspflicht für Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Hunde. Ergänzende Regelungen wie Maulkorb u.a. - je nach Gemeinde
Berlin Generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde. Jeder Hund muss gechipt sein. Im öffentlichen Nahverkehr Maulkorbpflicht
Brandenburg Versicherungspflicht für Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Hunde. Ergänzende Regelungen wie Maulkorb u.a. - je nach Gemeinde
Bremen Keine Pflicht
Hamburg Generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde
Hessen Keine Pflicht, es gilt die  „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)“. Diverse Sonderregelungen für "gefährliche Hunde"
Mecklenburg-Vorpommern Keine Pflicht
Niedersachsen Generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde
Nordrhein-Westfalen Hunde mit einem Gewicht über 20 kg oder einer Größe über 40 cm und Kampfhunde müssen versichert sein
Rheinland-Pfalz Versicherungspflicht für Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Hunde. Weitere Regelungen wie Maulkorb u.a. - je nach Gemeinde
Saarland Keine Pflicht
Sachsen Versicherungspflicht für Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Hunde. Weitere Regelungen wie Maulkorb u.a. - je nach Gemeinde
Sachsen-Anhalt Versicherungspflicht. Genaue Regelungen nach dem GefHuG ST. So muss die Hundeversicherung für den Welpen spätestens drei Monate nach Geburt abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden muss mindestens eine Million Euro betragen. Die Deckungssumme für Vermögensschäden sollte bei 50.000 Euro oder höher liegen
Schleswig-Holstein Versicherungspflicht nach §6 HundeG: "Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten."
Thüringen Generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde

 

Somit besteht je nach Bundesland eine unterschiedliche Pflicht, Deinen Hund Haftpflicht zu versichern. Bei Fragen wende Dich bitte an dein örtliches Ordnungsamt. Diese sind in der Regel für die Vorschriften zuständig.

So kannst Du bei Deiner Hundehaftpflichtversicherung sparen

Die Tarife von Hundehaftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich, auch im Preis. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall, gerade wenn Du auf die von uns empfohlenen Leistungen wie z. B. Mietsachschäden oder Forderungsausfalldeckung Wert legst.

Tipp: Welche Versicherung für Dich am besten geeignet ist, kannst Du im Hundehaftpflicht - Vergleichsrechner von Tarifcheck by Check24 ganz leicht errechnen lassen.

Simone von vawidoo

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